AI ehrlich
Musst du sagen, dass es mit AI gemacht ist?
4 Min Lesezeit · 30. Juli 2026
Ein Text ist fertig, vielleicht eine ganze Website, und ein Teil davon ist mit AI entstanden. Kurz vor dem Abgeben kommt die Frage: Musst du das dazusagen? Die kurze Antwort ist nein. Die längere hat drei Ausnahmen, und die lohnt es sich zu kennen, weil gerade viel Falsches darüber herumgereicht wird.
Niemand listet sein Werkzeug auf. Eine Schreinerin schreibt nicht auf die Rechnung, welche Säge sie benutzt hat, und eine Grafikerin vermerkt nirgends, dass Figma im Spiel war. Du verkaufst das Ergebnis und die Verantwortung dafür, nicht den Weg dahin. Nichts zu sagen ist deshalb kein Verschweigen, es ist normale Berufspraxis.
Wenn die Maschine mit Menschen spricht
Baust du einen Chatbot oder lässt einen bauen, muss der seinen Nutzerinnen klarmachen, dass sie mit einer Maschine reden, ausser es ist offensichtlich. Ein Satz in der Begrüssung reicht. Und das Ding selbst muss es sagen, nicht du in einer Fussnote. So steht es im EU-AI-Gesetz, Artikel 50, und dieser Teil gilt ab dem 2. August 2026.
Wenn ein Bild als Foto durchgeht
Eine erkennbare Illustration braucht keine Kennzeichnung. Geht ein erzeugtes Bild als echtes Foto vom Team, vom Studio oder von der Inhaberin durch, braucht es eine. Wir gehen einen Schritt weiter und machen solche Bilder gar nicht erst; wo ein echtes Foto erwartet wird, gehört ein echtes Foto hin. Und wo wir mit erzeugten Szenen arbeiten, hängt die Offenlegung direkt am Bild: «Bild mit AI erzeugt, nach meinen eigenen Fotos.»
Wenn jemand fragt
Ein Kunde am Telefon, eine AI-Klausel im Vertrag, ein Beschaffungsformular. Dann antwortest du ehrlich, immer und vollständig. Grössere Firmen haben solche Klauseln inzwischen standardmässig in ihren Verträgen, und dort falsch anzukreuzen ist eine ganz andere Kategorie von Problem, als ein Werkzeug schlicht nicht zu erwähnen.
Was gerade falsch erzählt wird
In Blogs kursiert die Behauptung, ab August müsse jeder Freelancer jeden AI-Text kennzeichnen. Das steht so nicht im Gesetz. Die Textpflicht betrifft Inhalte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, also Journalismus und Vergleichbares. Und selbst dort entfällt sie, wenn ein Mensch den Inhalt geprüft hat und die Verantwortung dafür trägt. Dazu kommt der Ort: Das ist EU-Recht. Es greift, wenn deine Arbeit in der EU eingesetzt wird oder du dich an EU-Publikum richtest. Die Schweiz kennt heute keine solche Pflicht; eine eigene Vorlage ist in Arbeit.
Stand Juli 2026 und keine Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall zählt der Gesetzestext, nicht ein Journalbeitrag.
Wie wir es halten
AI ist bei uns der Motor, nicht die Autorin. Sie macht uns schnell; was rausgeht, haben wir entschieden, und wir stehen dafür gerade. Auf Werbeflächen findest du das Wort deshalb kaum, und auf eine direkte Frage bekommst du jederzeit die vollständige Antwort, welcher Schritt durch die Maschine läuft und wo entschieden wird. Beides gehört zusammen. Wer sein Werkzeug bewirbt, verkauft den Weg statt das Ergebnis. Wer es versteckt, hat ein Problem, sobald die erste Vertragsklausel kommt.
Unsere ganze Regel hat vier Wörter: nicht bewerben, nie verstecken.
So arbeiten wir AI-Beratung
Wo AI in deiner Firma arbeiten soll, was sie können muss und was du wem dazu sagst, das klären wir an deinen echten Abläufen, nicht an Folien. Der Blick auf die Verträge und Formulare, die dich wirklich betreffen, gehört dazu.
Schreib uns und bring die Frage mit, die dich gerade beschäftigt.
Der Moment vor dem Abgeben wird damit einfach. Spricht das Ding mit Menschen, sagt es das selbst. Sieht ein Bild aus wie ein Foto, steht es dabei. Fragt jemand, kommt die ehrliche Antwort. In allen anderen Fällen gibst du ab, was du verantworten kannst, und musst nichts dazusagen.